Allgemeine Bedingungen und Konditionen

OF:
Memo Europa BV
Achterlaan 1-3, 2665 LZ Bleiswijk
Die Niederlande

Nachfolgend bezeichnet als: Memo

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

Memo: der Benutzer der allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Vertrag: der Vertrag zwischen Memo und dem Käufer.

Artikel 2 Allgemeines

1. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Memo und einem Käufer, auf den Memo diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
2. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit Memo, für deren Ausführung Dritte eingeschaltet werden müssen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Bedingungen auf den Vertrag Anwendung finden. In diesem Fall gelten die übrigen Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Memo und dem Käufer nur dann zwischen den Parteien, wenn und insoweit sie Teil der Geschäftsbedingungen von Memo sind.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Memo und der Käufer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei, wenn und soweit möglich, der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung beibehalten wird.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter 1).

Artikel 3 Angebote und Kostenvoranschläge

1. Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Frist zur Annahme angegeben.
2. Die Angebote von Memo sind freibleibend und gelten für dreißig Tage, sofern nicht anders angegeben. Memo ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn deren Annahme vom Käufer innerhalb von dreißig Tagen schriftlich bestätigt wird.
3. Die in den Angeboten von Memo angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zu Rücktritt oder Schadenersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4. Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie zuzüglich Versand- und eventueller Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist Memo nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Memo erklärt etwas anderes.
6. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Memo nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Waren für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
7. Die Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter Punkt 2).

Artikel 4 Durchführung des Abkommens

1. Memo wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine gute Arbeitsausführung erfüllen. Dies alles auf der Grundlage des damaligen Wissensstandes.
2. Wenn und soweit die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages dies erfordert, hat Memo das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
3. Der Käufer wird dafür sorgen, dass alle Daten, die Memo als notwendig angibt oder von denen der Käufer vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, Memo rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Informationen Memo nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist Memo berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten zu den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
4. Memo ist nicht haftbar für Schaden welcher Art auch immer, der dadurch entstanden ist, dass Memo sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers verlassen hat, es sei denn, Memo hätte sich dieser Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bewusst sein müssen.
5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Memo die Ausführung der zu einer folgenden Phase gehörenden Teile aussetzen, bis der Käufer die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
6. Wenn die Arbeit von Memo oder von Memo beauftragten Dritten im Rahmen des Auftrags in den Räumlichkeiten des Käufers oder an einem vom Käufer bestimmten Ort ausgeführt wird, stellt der Käufer die von diesen Mitarbeitern billigerweise benötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.
7. Der Käufer stellt Memo von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Schaden erleiden und dem Käufer zuzurechnen sind.
(Siehe auch: Artikel Erläuterung unter 3).

Artikel 5 Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk Hersteller oder Lager Memo.
2. Erfolgt die Lieferung auf der Grundlage der "Incoterms", gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen "Incoterms".
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem Memo sie liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem sie dem Käufer vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
4. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist Memo berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
5. Wenn die Waren geliefert werden, ist Memo berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Wenn Memo für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer Memo diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
7. Wenn Memo eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich um einen Richtwert. Ein angegebenes Lieferdatum ist niemals eine Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer Memo schriftlich in Verzug setzen.
8. Memo ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, es wird hiervon abweichend vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Memo ist berechtigt, die so gelieferte Ware gesondert in Rechnung zu stellen.
9. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Memo die Ausführung der zu einer folgenden Phase gehörenden Teile aussetzen, bis der Käufer die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

Artikel 6 Muster und Modelle

1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass die Ware damit übereinstimmen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Ware damit übereinstimmen wird.
2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen gilt auch die Angabe der Fläche oder sonstiger Maße und Angaben als nur andeutungsweise gemacht, ohne dass der Gegenstand dem entsprechen muss.

Artikel 7 Prüfung, Beschwerden

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe, auf jeden Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und Quantität dem Vereinbarten oder zumindest den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen entspricht.
2. Sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen Memo innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von drei Wochen nach Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach Lieferung zu rügen.
3. Bei rechtzeitiger Beanstandung gemäß dem vorstehenden Absatz bleibt der Käufer verpflichtet, die gekauften Waren abzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Waren zurückgeben möchte, wird er dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Memo auf die von Memo angegebene Weise tun.
(Siehe auch: Artikel Erläuterung unter 4).

Artikel 8 Gebühren, Preise und Kosten

1. Wenn Memo mit dem Käufer einen festen Verkaufspreis vereinbart hat, ist Memo dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen.
2. Memo ist berechtigt, Preiserhöhungen unter anderem dann weiterzugeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ausführung des Vertrags wesentliche Preisänderungen eingetreten sind, beispielsweise bei Wechselkursen, Löhnen, Rohstoffen, Halbfertigprodukten und Verpackungsmaterial.
3. Die von Memo in Rechnung gestellten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie der im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter 5).

Artikel 9 Änderung des Abkommens

1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die auszuführenden Tätigkeiten zu ändern und/oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend anpassen.
2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert und/oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Memo wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
3. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird Memo den Käufer im Voraus darüber informieren.
4. Wenn ein fester Satz vereinbart wurde, gibt Memo an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Erhöhung dieses festen Satzes führt.
5. Im Gegensatz zum Vorgenannten kann Memo keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die Memo zuzuschreiben sind.

Artikel 10 Zahlung

1. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, und zwar in der von Memo angegebenen Währung (Euro). Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Memo verlangen, dass die Rechnung im Voraus bezahlt wird (pre-paid).
2. Wenn der Käufer die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen leistet, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zum Zeitpunkt der Zahlung des Gesamtbetrags berechnet.
3. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von Memo gegenüber dem Käufer sofort fällig.
4. Memo ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die Reduzierung der Kosten, dann auf die Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich auf die Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen anzurechnen.
Memo kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Zuteilung angibt.
Memo kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn darin nicht die fälligen Zinsen, die laufenden Zinsen und die Kosten enthalten sind.
5. Memo hat das Recht, einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2% zu erheben. Dieser Zuschlag wird nicht fällig, wenn die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter Punkt 6).

Artikel 11 Eigentumsvorbehalt

1. Alle von Memo gelieferten Sachen, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronischen) Dateien usw., bleiben Eigentum von Memo, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus allen mit Memo geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden oder Rechte an diesen Waren begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Memo so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten, zu informieren.
4. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erste Anforderung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
5. Von Memo gelieferte Waren, die aufgrund der Bestimmungen unter 1. dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
6. Für den Fall, dass Memo seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, ermächtigt der Käufer Memo oder von Memo zu beauftragende Dritte hiermit bedingungslos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Memo befindet, und diese Waren zurückzunehmen.

Artikel 12 Gewährleistung

1. Memo garantiert, dass die zu liefernden Waren den üblichen Anforderungen und Normen, die an sie gestellt werden können, entsprechen und frei von jeglichen Mängeln sein werden.
2. Die unter 1. genannte Garantie gilt auch, wenn die zu liefernden Waren für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind und der Käufer Memo bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich auf diesen Gebrauch hingewiesen hat.
3. Die unter 1. genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 / 6 / 12 Monaten nach Lieferung, je nach Produkt.
4. Wenn die zu liefernden Waren nicht diesen Garantien entsprechen, wird Memo nach eigenem Ermessen die Waren innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt ersetzen oder reparieren, oder, wenn die Waren vernünftigerweise nicht zurückgegeben werden können, eine schriftliche Mitteilung des Käufers über den Mangel. Im Falle eines Austausches verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, die ausgetauschte Ware an Memo zurückzusenden und das Eigentum an Memo zu übertragen.
5. Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Memo Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder sie für Zwecke verwendet haben, für die die Ware nicht bestimmt ist.
6. Bezieht sich die von Memo geleistete Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Ware, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller der Ware geleistete.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter Punkt 7).

Artikel 13 Inkassokosten

1. Ist der Käufer mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten des Käufers. Bleibt der Käufer mit der fristgerechten Zahlung eines Geldbetrages in Verzug, verwirkt er eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 15 % auf den noch ausstehenden Betrag. Dies mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.
2. Wenn Memo höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, sind auch diese erstattungsfähig.
3. Alle angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
4. Der Käufer schuldet Zinsen auf die entstandenen Inkassokosten.
(Siehe auch: Erläuterung zum Artikel unter 8).

Artikel 14 Aussetzung und Auflösung

1. Memo ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
- Der Käufer kommt den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach.
- Umstände, die Memo nach Abschluss des Vertrages zur Kenntnis gekommen sind, geben Memo Grund zu der Befürchtung, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Besteht begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist eine Aussetzung nur in dem Maße zulässig, wie es der Mangel rechtfertigt.
- der Käufer bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist. Sobald die Sicherheit geleistet wurde, erlischt die Aussetzungsbefugnis, es sei denn, die Erfüllung wurde dadurch unangemessen verzögert.
2. Darüber hinaus ist Memo berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn Umstände der Art eintreten, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände der Art eintreten, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann.
3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden die Forderungen von Memo gegenüber dem Käufer sofort fällig. Wenn Memo die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
4. Memo behält immer das Recht, Schadenersatz zu fordern.

Artikel 15 Rückgabe der bereitgestellten Waren

1. Wenn Memo dem Käufer während der Ausführung des Vertrages Waren zur Verfügung gestellt hat, muss der Käufer die gelieferten Waren innerhalb von 14 Tagen in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückgeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so gehen alle sich daraus ergebenden Kosten zu Lasten des Käufers.
2. Wenn der Käufer, aus welchem Grund auch immer, mit der unter 1. genannten Verpflichtung in Verzug bleibt, nachdem er gemahnt wurde, ist Memo berechtigt, den daraus resultierenden Schaden und die Kosten, einschließlich Ersatzkosten, vom Käufer zu fordern.
3. Waren, die nach spezifischen Spezifikationen des Käufers hergestellt wurden (Sonderanfertigungen), können in keinem Fall zurückgegeben werden.

Artikel 16 Haftung

1. Wenn die von Memo gelieferten Waren mangelhaft sind, beschränkt sich die Haftung von Memo gegenüber dem Käufer auf das, was unter "Garantien" in diesen Bedingungen geregelt ist.
2. Wenn Memo für einen direkten Schaden haftet, ist diese Haftung auf maximal das Doppelte des Forderungsbetrages beschränkt, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht, höchstens jedoch auf € 750,00 (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro). Die Haftung ist stets auf den Höchstbetrag der vom Versicherer von Memo in dem betreffenden Fall zu leistenden Zahlung beschränkt.
3. Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
- die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
- alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Memo in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, es sei denn, der Fehler ist Memo nicht zuzuschreiben;
- angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
4. Memo haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
5. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Memo oder ihren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter Punkt 9).

Artikel 17 Gefahrübergang

1. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem diese rechtlich und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und damit in die Verfügungsgewalt des Käufers oder eines vom Käufer zu benennenden Dritten gelangen.
(Siehe auch: Artikel Erläuterung unter 10).

Artikel 18 Höhere Gewalt

1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und den sie nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu vertreten haben.
2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung jeder äußere, vorhersehbare oder unvorhersehbare Grund verstanden, auf den Memo keinen Einfluss ausüben kann, der Memo jedoch daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks in Memos Unternehmen.
3. Memo ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Memo seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie der anderen Partei gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist.
5. Sofern Memo ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt der höheren Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zugeschrieben werden kann, ist Memo berechtigt, den erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter 11).

Artikel 19 Entschädigungsleistungen

1. Der Käufer schützt Memo vor Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden.
2. Wenn der Käufer Memo Informationsträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.

Artikel 20 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Memo die Rechte und Befugnisse vor, die Memo gemäß dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Änderungen an den Waren vorzunehmen, es sei denn, die Art der gelieferten Waren schreibt etwas anderes vor oder es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Alle Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, die von Memo im Rahmen des Vertrags erstellt wurden, bleiben Eigentum von Memo, ungeachtet dessen, ob sie dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, sofern nicht anders vereinbart.
4. Alle von Memo zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw. sind ausschließlich für den Käufer bestimmt und dürfen vom Käufer ohne vorherige Zustimmung von Memo nicht vervielfältigt, offengelegt oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, aus der Art der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich etwas anderes.
5. Memo behält sich das Recht vor, die bei der Durchführung der Arbeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 21 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung von der jeweils anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Eine Information gilt als vertraulich, wenn sie von einer Partei mitgeteilt wurde oder wenn sie sich aus der Art der Information ergibt.
2. Wenn Memo aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an vom Gesetz oder vom zuständigen Gericht bezeichnete Dritte weiterzugeben, und Memo sich nicht auf ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht oder ein vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Recht berufen kann, ist Memo nicht verpflichtet, Schadenersatz oder Entschädigung zu zahlen, und die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund eines daraus resultierenden Schadens aufzulösen.

Artikel 22 Nichtübernahme von Personal

1. Während der Laufzeit des Vertrages und für ein Jahr nach dessen Beendigung wird der Käufer in keiner Weise, außer nach ordnungsgemäßer Rücksprache mit Memo, Mitarbeiter von Memo oder von Unternehmen, die Memo mit der Ausführung dieses Vertrages beauftragt hat, die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind (waren), beschäftigen oder anderweitig, direkt oder indirekt, für sich arbeiten lassen.

Artikel 23 Rechtsstreitigkeiten

1. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Memo zuständig, es sei denn, das Unterbezirksgericht ist zuständig. Memo hat jedoch das Recht, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
2. Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um einen Streitfall in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.
(Siehe auch: Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln unter 12).

Artikel 24 Anwendbares Recht

1. Auf jeden Vertrag zwischen Memo und dem Käufer findet das niederländische Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 25 Änderung, Auslegung und Standort der Bedingungen

1. Die vorliegenden Bedingungen wurden bei der Handelskammer in Arnheim, Niederlande, unter der Nummer 63400642 hinterlegt.
2. Im Falle einer Auslegung des Inhalts und des Geltungsbereichs dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
3. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

 

Urheberrecht

Kein Teil dieser Website darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Memo Europ BV vervielfältigt oder verwendet werden, außer durch Herunterladen, Betrachten auf einem einzelnen Computer und/oder Ausdrucken eines einzelnen Exemplars für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch.

Haftung

Aus den Informationen auf dieser Website können keine Rechte abgeleitet werden. Memo Europ BV übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt dieser Website und die darin enthaltenen Informationen.